Das Recht auf Nichtwissen schützt Patientinnen und Patienten davor, Informationen zu erhalten, die sie in ihrer Lebensführung nachhaltig beeinträchtigen könnten.
Kassenärztinnen und Kassenärzte beziehungsweise die Kassenärztliche Vereinigung sind verpflichtet, einen Notdienst außerhalb der üblichen Sprechstunden einzurichten.
Besonders vor schwerwiegenden operativen Eingriffen oder bei kostspieligem Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) kann es manchmal sinnvoll sein, sich bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen.
Nutzen Sie das Online-Postfach bei Meine Barmer zur persönlichen und datenschutzsicheren Kommunikation.
Noch kein Online-Postfach? Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Senden Sie uns eine Nachricht an service@barmer.de
Sie sind noch nicht (selbst) bei der Barmer versichert und haben Interesse an einer Mitgliedschaft bei uns? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an neukunde@barmer.de