Eine Patientin/ein Patient kann entscheiden, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Entsprechende Regelungen können Sie in einer Patientenverfügung festlegen.
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Patientenrecht
Lesedauer unter 1 MinuteEine Patientin/ein Patient kann entscheiden, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Entsprechende Regelungen können Sie in einer Patientenverfügung festlegen.
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