Patientenrecht

Krankenhauskosten - wer zahlt was?

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Die Barmer übernimmt alle Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung notwendig sind. Daneben müssen alle gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Selbstkostenanteil von zehn Euro je Kalendertag an das Krankenhaus leisten. Weitere zusätzliche Kosten entstehen bei Wahlleistungen, beispielsweise wenn Sie sich für eine Chefarztbehandlung oder ein Einbett- oder Zweibettzimmer entscheiden.

Das Krankenhaus ist verpflichtet, auf zusätzliche Kosten, die für Sie entstehen können, hinzuweisen (Aufklärungspflicht). Wenn Sie darüber nicht aufgeklärt wurden, müssen Sie die Kosten nicht übernehmen.

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