Patientenrecht

Schriftlich, mündlich oder stillschweigend - Einwilligung für eine Behandlung

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Ihre Einwilligung ist zu jedem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff in die körperliche Integrität notwendig, also nicht nur zu Operationen, sondern z.B. auch zu Injektionen, Transfusionen, Blut- und Gewebeentnahmen, Bestrahlungen, Spiegelungen oder Einnahme von Medikamenten.

Die Einwilligung zu einer Behandlung muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen. In der Arztpraxis wird sie in der Regel von Ihnen mündlich erteilt, im Krankenhaus unterschreiben Sie üblicherweise einen Behandlungsvertrag.

Bei einfachen Behandlungsmaßnahmen der täglichen Praxis, z.B. Verabreichung von Medikamenten ohne gravierende Nebenwirkungen, gilt die Einwilligung als stillschweigend erteilt, wenn Sie wissen, was mit Ihnen geschieht und dem nicht widersprechen.

Eine Behandlung kann allerdings auch dann zulässig sein, wenn sie lediglich dem mutmaßlichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. Dies ist häufig in medizinischen Notfällen (zum Beispiel Bewusstlosigkeit) der Fall. Ärztinnen und Ärzte können dann auch ohne Zustimmung zu den notwendigen Maßnahmen sofort behandeln.

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