Patientenrecht

Ein- oder Zweibettzimmer - eine Wahlleistung für Sie

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Einbett- oder Zweibettzimmer gehören zu den Wahlleistungen bei der Krankenhausbehandlung. Patientinnen und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung sollten vorher mit dem Versicherer klären, ob die Kosten dafür übernommen werden. Auch ohne private Zusatzversicherung kann z.B. ein Einbettzimmer in Anspruch genommen werden, allerdings müssen die Kosten dafür selbst getragen werden.

Ist ein Einbettzimmer aus medizinischen Gründen für eine ausreichende Behandlung erforderlich, werden die Kosten unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und der Barmer abgerechnet. Das kann zum Beispiel bei einem erhöhten spezifischen Ruhebedarf der Fall sein. Derartige Entscheidungen werden von der zuständigen Krankenhausärztin oder dem Krankenhausarzt getroffen.

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