Einbett- oder Zweibettzimmer gehören zu den Wahlleistungen bei der Krankenhausbehandlung.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, die über Sie geführte ärztliche Dokumentation einzusehen.
Grundsätzlich wird bei einer ärztlichen Behandlung davon ausgegangen, dass Sie einwilligungsfähig sind, dass Sie also die Art, Bedeutung und Tragweite der ärztlichen Maßnahmen erfassen können.
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