Patientenrecht

Diagnoseaufklärung - die Aufklärungspflicht Ihres Arztes

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Die Aufklärungspflicht der Ärztin/des Arztes beinhaltet unter anderem alle Informationen über Ihre Diagnose.

Dazu gehört nicht unbedingt, dass die Ärztin/der Arzt auf alle möglichen Verdachtsdiagnosen hinweisen muss. Die ärztliche Seite ist vielmehr verpflichtet, Sie durch die Art und den Inhalt der Diagnoseaufklärung nicht in unnötige Ängste zu versetzen.

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