Ihre Patientendaten gehören zu Ihren persönlichen Daten. Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser dürfen sie nur mit Ihrem Einverständnis weitergeben.
Sie haben Anspruch auf ausführliche Information und Beratung. Das heißt, Ärztin und Arzt haben eine Aufklärungspflicht.
Die Aufklärungspflicht der Ärztin/des Arztes beinhaltet unter anderem alle Informationen über Ihre Diagnose.
Die behandelnde Praxis oder das Krankenhaus sind verpflichtet, Ihre Patientenakte vollständig, sorgfältig und fälschungssicher zu führen.
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