Patientenrecht

Behandlungsvertrag - was ist das und für wen ist er?

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Mit dem Besuch bei einer Ärztin bzw. einem Arzt gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein, auch wenn dies nicht schriftlich festgehalten wird. Mit dem sogenannten Behandlungsvertrag erbringt die Ärztin bzw. der Arzt eine ärztliche Leistung und verpflichtet sich, Sie nach bestem Wissen und Gewissen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu behandeln. Die Rechte und Pflichten aus diesem Behandlungsvertrag werden grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, die benötigten Behandlungsleistungen erhalten Sie nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte.

Im Krankenhaus bekommen Sie bei der Aufnahme einen Behandlungsvertrag über die allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Krankenhauses (AVB) vorgelegt, der unterschrieben werden muss. Zumeist sind darin auch Regelungen zur Hausordnung und zur Datenverarbeitung beschrieben.

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