Frau auf einem Sitzsack schaut auf ihr Smartphone
Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Lesedauer unter 8 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Bérengère Codjo

Stellen Sie sich vor, alle Gesundheitsdokumente ließen sich sicher an einem Ort speichern. Dann könnte man einer neuen Arztpraxis schnell zeigen, welche Untersuchungen bereits durchgeführt wurden. Oder man hätte wichtige Dokumente wie einen Impfpass oder Medikationsplan jederzeit digital parat. Mit der 2021 eingeführten elektronischen Patientenakte ist das keine Zukunftsmusik mehr. Schon jetzt können sich alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Deutschland von ihrer Krankenkasse eine ePA anlegen lassen.

Bisher wurden Krankengeschichten hierzulande in Arztpraxen auf Karteikarten vermerkt oder auf Festplatten gespeichert. Wechselte man die Ärztin bzw. den Arzt, musste man alles von vorn erzählen und manchmal auch Röntgenbilder von einer Praxis zu einer andere tragen. Labore faxten eilige Berichte an Arztpraxen, Ärztinnen und Ärzte verschickten Befunde per Post an Kliniken. Das war weder effizient noch sonderlich sicher – und im Notfall auch viel zu umständlich.

Die elektronische Patientenakte als sicherer Speicher für persönliche Gesundheitsdokumente

Junger Mann sitzt in einem Büro und hat ein Tablet in der Hand

Die elektronische Patientenakte soll den Austausch von Informationen deutlich vereinfachen: Behandelnde können auf Wunsch ihrer Patientinnen und Patienten elektronische Patientenakten mit wichtigen medizinischen Dokumenten befüllen bzw. diese aktualisieren. Auch die Patientinnen und Patienten selbst können Dokumente hochladen. So sollen alle wichtigen medizinischen Informationen zu einer Person sicher an einem Ort versammelt werden.

Möchten sich Behandelnde wie z.B. Haus- und Facharztpraxen oder Kliniken über den Gesundheitszustand und bisherige Behandlungen einer Patientin bzw. eines Patienten informieren, können sie das mit Hilfe der gespeicherten Dokumente leichter tun.

Der bessere Überblick vermeidet Doppeluntersuchungen und hilft, Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen. Zum Beispiel bei der Arzneimitteltherapie: Die Mehrzahl der Patientinnen und Patienten, denen Medikamente verordnet werden, erhalten die Rezepte dafür von verschiedenen Arztpraxen. Ist ein Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte gespeichert, lässt sich unerwünschte Wechselwirkungen leichter vorbeugen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, wer Dokumente hochladen kann und wie lange auf diese zugegriffen werden darf: Facharztpraxen zum Beispiel tageweise, die Hausarztpraxis oder die Apotheke vielleicht längerfristig. Die vergebenen Berechtigungen lassen sich dabei jederzeit widerrufen.

Die Grundfunktionen der elektronischen Patientenakte im Überblick:

 

  • Gesundheitsdokumente sicher speichern: Sowohl Patientinnen und Patienten als auch von ihnen berechtigte Einrichtungen können Gesundheitsdokumente in der elektronischen Patientenakte speichern. Einige Dokumente wie z.B. der digitale Impfpass oder der digitale Mutterpass sind wie ihre Verwandten aus Papier standardisiert. Sie können nur von Arztpraxen und anderen ausgewählten medizinischen Einrichtungen angelegt und aktualisiert werden. Zum Start ist jede elektronische Patientenakte noch leer – Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, welche Dokumente sie einstellen oder einstellen lassen möchten. 
  • Zugriffberechtigungen für Arztpraxen und andere Einrichtungen erteilen: Damit Behandelnde Dokumente in elektronischen Patientenakten sehen oder neue einstellen können, benötigen sie dafür die Berechtigung ihrer Patientinnen und Patienten. Diese können pro Dokument entscheiden, welche Einrichtungen es sehen dürfen. Um der Ärztin oder dem Arzt ein möglichst vollständiges Bild von der eigenen Gesundheit zu vermitteln, bietet es sich an, im Rahmen der Behandlung alle dafür notwendigen Informationen bereit zu stellen. Berechtigungen können einfach per ePA-App oder vor Ort in der Praxis erteilt werden. 
  • Vertretungen einrichten: Wenn sie möchten, können Patientinnen und Patienten vertraute Personen als Vertretungen für ihre elektronische Patientenakte hinterlegen. Diese können dann die komplette Akte einsehen und Berechtigungen erteilen. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn man sich bei der Organisation von Gesundheitsangelegenheiten von Angehörigen unterstützen lassen möchte. Eine Vertretung braucht nicht bei derselben Krankenkasse versichert zu sein wie der Inhaber bzw. die Inhaberin der Patientenakte.
  • Protokolle einsehen: Über Protokolle in der elektronischen Patientenakte können Patientinnen und Patienten jederzeit einsehen, was sich geändert hat. 

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Kann meine Arztpraxis eine elektronische Patientenakte (ePA) für mich anlegen?

Nein. Nur Krankenkassen dürfen eine elektronische Patientenakte für ihre Versicherten anlegen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte, diese sinnvoll zu befüllen und zu pflegen.

Welche Dokumente kann eine medizinische Einrichtung auf meinen Wunsch in die elektronische Patientenakte einstellen?

  • Medikationsplan: Diesen kann Ihre Arztpraxis erstellen, wenn Sie mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen. Fallen Medikamente weg oder kommen neue hinzu, sollte der Medikationsplan aktualisiert werden.
  • Notfalldatensatz: Er beinhaltet medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind. Der Notfalldatensatz kann auch darauf hinweisen, ob und wo Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Organ- und Gewebespendeerklärungen vorhanden sind. Auch der Notfalldatensatz sollte bei wichtigen Änderungen aktualisiert werden.
  • Gesundheitspässe: Ausgewählte Gesundheitspässe wie den Impfpass, den Mutterpass, das Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) und das Zahnbonusheft können Arztpraxen digital in Ihrer elektronischen Patientenakte einrichten und aktualisieren.
  • Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe): Sie enthalten wichtige Informationen, die Ihre Arztpraxis mit Ihren anderen behandelnden Praxen zum Beispiel im Rahmen einer Überweisung teilen möchte.
  • Ihre Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde oder Diagnosen
  • DMP-Dokumentationen

Was passiert, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Sie können ihre elektronische Patientenakte zur nächsten gesetzlichen Krankenkasse mitnehmen. Dafür müssen Sie die Akte zunächst in der App der bisherigen Krankenkasse für den Wechsel freigeben. Wählen sie anschließend in der App der neuen Krankenkasse aus, dass Sie bereits eine elektronische Patientenakte haben und dass Sie diese gerne übernehmen möchten.

Ist die Nutzung der elektronische Patientenakte kostenfrei?

Ja. Gesetzliche Krankenkassen wie die Barmer stellen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte kostenfrei zur Verfügung.

Welche Praxen kann ich bereits für den Zugriff auf meine elektronische Patientenakte berechtigen?

Aktuell werden Arztpraxen und weitere medizinische Einrichtungen technisch für den Zugriff auf elektronische Patientenakten ausgestattet. Das bedeutet, dass einige Praxen Ihre ePA bereits befüllen können, wenn Sie die Berechtigung dazu erteilen. Im Laufe der Zeit werden immer mehr Einrichtungen dazu kommen. Fragen Sie beim nächsten Arztbesuch einfach nach!

Sind die elektronischen Patientenakten aller Krankenkassen gleich?

Alle elektronischen Patientenakten basieren auf denselben Sicherheitsstandards und Grundfunktionen. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse für ihre Patientenakte zusätzliche Funktionen entwickeln, um ihren Versicherten weitere Services zu bieten.

So verfügt zum Beispiel die eCare, die elektronische Patientenakte der Barmer, unter anderem über Meine Medikamente – eine Erinnerungsfunktion für die Medikamenteneinnahme – sowie einen Schwangerschafts-Begleiter. 

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Fragen und Antworten zum Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA)

Wer hat Zugriff auf die Daten in der elektronischen Patientenakte?

Darüber entscheiden Sie selbst. Sie bestimmen, wer über welchen Zeitraum Daten einsehen, bearbeiten oder hochladen darf – zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken oder Kliniken.

Wo werden die Daten der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Diese liegen verschlüsselt auf deutschen Servern außerhalb der Praxen: Für Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), Knappschaft, Viactiv und Hanseatische Krankenkasse (HEK) stellt zum Beispiel IBM die Gesundheitsplattform dafür zur Verfügung. Die Daten der ePA werden also nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert. Somit können sie auch nicht versehentlich verlorengehen. 

Wie kann ich meine elektronischen Patientenakte einsehen?

Sie können Ihre elektronische Patientenakte über die von ihren Krankenkassen entwickelten Apps für Smartphones oder Tablet einsehen.

Wie erhalten Arztpraxen Einblick in die elektronische Patientenakte?

Wenn Sie einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus Zugriff zum Einstellen oder Lesen von Dokumenten geben möchten, können Sie die Einrichtungen bequem per App dazu berechtigen. Anschließend können Ärztinnen und Ärzte über über Praxisverwaltungssystem auf die freigegebenen Daten zugreifen und diese ggf. aktualisieren.

Warum wird meine elektronische Patientenakte nicht automatisch mit meinen Daten befüllt?

Gesundheitsdokumente werden bisher nicht zentral gespeichert – sie liegen in den Systemen und Aktenschränken der behandelnden Praxen oder bei den Patientinnen und Patienten selbst. Um in die elektronische Patientenakte zu gelangen, müssen sie also manuell dort eingestellt werden. Das mag zu Beginn etwas aufwendig sein, aber einmal befüllt, kann einen die elektronische Patientenakte ein Leben lang begleiten.

Kann medizinisches Personal im Notfall auf meine Dokumente in der elektronischen Patientenakte zugreifen?

Ein Zugriff auf Ihre Dokumente ist immer nur dann möglich, wenn Sie zuvor eine Berechtigung erteilt haben. Ist es Ihnen im Notfall nicht mehr möglich, diese Berechtigung für eine medizinische Einrichtung zu erteilen, kann diese nicht auf Ihre Dokumente zugreifen.

Um einen Notfalldatensatz für den Notfall schnell verfügbar zu machen, lassen Sie diesen von einer Arztpraxis außerhalb der elektronischen Patientenakte auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern.

Kann die Krankenkasse elektronische Patientenakten einsehen?

Weder die Krankenkasse noch der IT-Dienstleister, auf dessen Server die Akte liegt, können die Daten auslesen. Dafür sorgt die Verschlüsselung. Erst in der App des Versicherten bzw. im Konnektor der Arztpraxis werden die Daten entschlüsselt.

Wie lange werden meine Daten in der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Ihre Daten werden lebenslang in der elektronischen Patientenakte gespeichert – es sei denn, dass Sie diese löschen oder die elektronische Patientenakte schließen.

Fragen und Antworten zur Barmer eCare, der elektronischen Patientenakte der Barmer

Welche elektronischen Patientenakten kann ich nutzen, wenn ich bei der Barmer versichert bin?

Wenn Sie bei der Barmer versichert sind, können Sie die  Barmer eCare nutzen. In der eCare werden nicht nur alle vorgeschriebenen Grundfunktionen abgebildet, sondern es stehen Ihnen auch Sonderfunktionen zur Verfügung, wie zum Beispiel Meine Medikamente mit dem Sie den Überblick über Ihre Medikamente behalten können.

Hier finden Sie alle Informationen zur elektronischen Patientenakte der Barmer.

Wie kann ich mich für die Barmer eCare registrieren?

Die Anmeldung für die Barmer eCare erfolgt in drei Schritten – zwei, wenn Sie bereits die Barmer-App installiert und ein Benutzerkonto angelegt haben. Um sicherzustellen, dass nur Sie eine eCare in Ihrem Namen einrichten können, müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Kommen Sie dazu in eine Barmer-Geschäftsstelle und bringen Sie einen gültigen Ausweis sowie Ihre Gesundheitskarte mit. 

Hier gelangen Sie direkt zur Kurzanleitung für die eCare-Registrierung.

Ich habe weitere Fragen zur eCare, wo finde ich Antworten?

Hier finden Sie eine umfangreiche FAQ zur BARMER eCare, in der weitere Fragen beantwortet werden.

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Literatur