Zwei Männer und eine Frau führen ein Gespräch
Pflege

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Wann erhalten Sie Pflegeleistungen?

Sie erhalten Pflegeleistungen, sobald im Rahmen einer Begutachtung Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes (SGB XI) ist, wer körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen und/oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig ausgleichen oder bewältigen kann und deshalb Hilfe benötigt.

Pflegebedürftigkeit wird also nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist, und ob er Unterstützung benötigt.

Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten muss außerdem „auf Dauer“ bestehen, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Nun müssen Hilfsbedürftige aber nicht erst sechs Monate warten, bis sie ggf. ihre Ansprüche geltend machen können. Die Pflegekasse entscheidet über den Leistungsanspruch, wenn ersichtlich ist, dass der Hilfebedarf auf Dauer besteht.

HINWEIS: In der Regel dauert es nach der Antragsstellung etwa 25 Arbeitstage, bis Sie den Bescheid der Pflegekasse erhalten.

Einen Pflegeantrag können Sie bei uns einfach online stellen - oder Sie laden sich das Antragsformular herunter. 

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