Tablet
Hallo,
bei einer motorischen Entwicklungsstörung in der Fein- und Graphomotorik, die trotz jahrelanger Ergotherapie nicht zu einer Verbesserung führte, übernimmt die Barmer Kosten für ein Tablet in der Schule, da die Schrift nicht ohne größere Probleme entzifferbar ist?
Autor: Anja
Erstellungsdatum: 29.09.2017 20:37:20
Antworten
BARMER Tablet
Guten Tag Anja,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Grundsätzlich sind Tablets oder auch Smartphones/Laptops und PC’s den Gebrauchsgegenständen zuzuordnen. Die Anschaffung fällt somit in den Bereich der Eigenverantwortung. Über eventuelle Eingabehilfen müsste gesondert entschieden werden. Bitte wenden Sie sich hierfür zunächst an den behandelnden Arzt damit dieser ggf. eine ärztliche Verordnung ausstellen kann.
Wir wünschen Ihnen alle Gute.
Autor: Ihre BARMER
Erstellungsdatum: 02.10.2017 10:13:57