Sie expandieren und suchen neues Personal? Oder haben eine Firma gegründet und stellen zum ersten Mal Mitarbeiter ein? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, an was Sie jetzt denken müssen.
Ihr Unternehmen wächst und Sie benötigen dringend neue Mitarbeiter? Bei Neueinstellungen gibt es einige Formalitäten zu beachten – vom Unternehmen wie von den neuen Kolleginnen und Kollegen. Die wichtigsten sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
1. Betriebsnummer
Um neue Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden zu können, benötigt Ihre Firma oder Ihr Start-up eine Betriebsnummer. Die achtstellige Identifikationsnummer vergibt die Bundesagentur für Arbeit. Beantragt wird die Betriebsnummer direkt vom Arbeitgeber oder von einer vertretungsberechtigten Person wie der Steuerberatung. Die Betriebsnummer ist per Telefon, Post oder online erhältlich.
2. Arbeitsvertrag
Im zweiten Schritt ist das Beschäftigungsverhältnis zu klären. Dienstvertrag oder Werkvertrag? Handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung? Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn der neue Mitarbeiter eine Vergütung erhält, weisungsgebunden ist und in den betrieblichen Ablauf eingebunden.
Beschäftigungsverhältnis klären
3. Versicherungspflicht
Im nächsten Schritt ist zu klären, ob der personelle Neuzugang versicherungspflichtig ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Mitarbeiter gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist und gegenüber seinem Arbeitgeber seine Tätigkeit weisungsgebunden ausübt. Hieraus ergibt sich, ob Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Für geringfügig Beschäftigte sind in der Kranken- und Rentenversicherung oftmals nur Pauschalbeiträge fällig.
4. Krankenversicherung
Ist der Arbeitsvertrag unterschrieben, müssen sich Arbeitnehmer bei einer Krankenkasse anmelden. Für die Meldung zur Sozialversicherung haben Sie ab dem Beginn der Beschäftigung insgesamt zwei Wochen Zeit. Gesetzlich Versicherte sind frei, für welche Krankenkasse sie sich entscheiden.
5. Versicherungsbeiträge
Als Arbeitgeber bestimmen Sie zunächst die Zeiträume, für die Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Nachdem Sie die Höhe berechnet haben, senden Sie Ihren Beitragsnachweis zu uns. Denken Sie auch daran, dass die Beiträge immer zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden müssen.