Eine junge Kellnerin serviert einen Salat
Minijobs

Midijobs: Informationen für Arbeitgeber

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Midijobs bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile. Im Gegensatz zu einem Minijob ist ein Midijob allerdings sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind reduziert – bei vollem Rentenanspruch. Das macht die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber insgesamt aber aufwendiger.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Beschäftigten mehr als 538 Euro und höchstens 2.000 Euro monatlich verdienen. Er befindet sich im Übergangsbereich.

Ist ein Midijob sozialversicherungspflichtig?

Anders als bei Minijobs gilt bei dieser Beschäftigungsform grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Arbeitskräfte mit einem Midijob zahlen jedoch einen geringeren Beitragssatzanteil als reguläre Arbeitnehmer. Im Übergangsbereich steigen die Beiträge der Midijobber linear bis zum Abgabenniveau von rund 20 Prozent des Einkommens an. Als Arbeitgeber haben Sie allerdings mehr Beiträge in allen Bereichen der Sozialversicherung zu leisten.

Gut zu wissen:

Die Midijob-Regelung gilt nicht für alle Arbeitskräfte. Ausgenommen sind Auszubildende und Studierende in dualen Studiengängen sowie Praktikanten und Teilnehmende an Freiwilligendiensten. Bei Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gelten die Regelungen ebenfalls nicht.

Welche Voraussetzungen gelten für Midijobs?

Der regelmäßige monatliche Verdienst

Ob Sie eine Beschäftigung als Midijob melden können, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt eines Monats abhängig. Schwankt der Monatsverdienst, ist das jährliche Arbeitsentgelt zu ermitteln und durch zwölf zu teilen. Dieser Wert muss mindestens 538,01 Euro betragen. Auf das Jahr gerechnet liegt die Obergrenze für den Midijob bei einem Arbeitsentgelt von 24.000 Euro. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind dabei zu berücksichtigen.

Die monatliche Verdienstgrenze bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

Sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mehrere Jobs haben, müssen die Gehälter aller versicherungspflichtigen Anstellungen addiert werden. Die Gesamtsumme entscheidet, ob ein Midijob möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn das durchschnittliche monatliche Gehalt 2.000 Euro nicht übersteigt.

Nutzen Sie zur Berechnung der Beiträge innerhalb des Übergangsbereichs am besten unseren Midijob-Rechner

Wie wird ein Midijob versteuert?

Anders als Minijobs, für die es Sonderregeln bei der Steuer gibt, sind Midijobs sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer steuerpflichtig und es gilt die individuelle Steuerklasse.

Bleiben Sie up to date mit dem Barmer Firmen-Newsletter

Wichtige Neuerungen in der Sozialversicherung, spannende Entwicklungen in der Arbeitswelt, aktuelle Fachseminare oder Tipps für die gesunde Arbeit – mit dem kostenlosen Newsletter erhalten Sie jeden Monat neue Impulse für Ihr Business.

Jetzt anmelden

Was ist beim Melde- und Beitragsverfahren zu beachten?

Bei Midijobs ist die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens anders geregelt als bei geringfügigen Beschäftigungen. Hier ist nicht die Minijob-Zentrale zuständig, sondern die jeweilige Krankenkasse der Beschäftigten. Die Kasse ist die Einzugsstelle für die Sozialabgaben des Midijobs.

Unternehmen müssen Midijobber regulär anmelden und sind verpflichtet, beide Arbeitsentgelte – also das erzielte und das beitragspflichtige Entgelt – zu melden.

Wenn Beschäftigte in den Übergangsbereich ein- oder austreten, brauchen Personalverantwortliche nicht jedes Mal eine Meldung zu erstatten. Stattdessen genügt ein entsprechendes Kennzeichen in der nächsten anstehenden Entgeltmeldung.

Das bisherige Kennzeichen "Gleitzone" in den DEÜV-Meldungen heißt seit dem 01. Juli 2019 "Midijob". Bei der Erstellung von Entgeltmeldungen müssen folgende Schlüsselzahlen beachtet werden:

  • 0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV
  • 1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV
  • 2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV

So berechnen Sie Ihre Beiträge für einen Midijob

Mit unserem Midijob-Rechner können Sie einfach und schnell ausrechnen, welche Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich fällig werden.

Weiterführende Informationen