Ein junger Mann mit Fahrrad fährt Pakete aus
Beschäftigung von Studierenden

Midijob als Student - wenn der Minijob nicht ausreicht

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Hannes Leischner

Eventuell beschäftigen Sie gerade einen Studenten oder eine Studentin auf Minijob-Basis und möchten das Arbeitsverhältnis gerne ausweiten? Dann eignet sich ein Midijob. Der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört.

Was macht einen Midijob für Studenten aus?

Dieses Beschäftigungsmodell ist eine Zwischenform des Minijobs für Studenten und einem voll sozialversicherungspflichtigen Job. Der Midijob beginnt nach Erreichen der Minijob-Einkommensgrenze und endet bei einem Einkommen von 2.000 (bis 31.12.2022 1.600 Euro), dem sogenannten Übergangsbereich. In diesem Bereich fallen zwar Sozialversicherungsbeiträge an, aber im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Jobs sind die Beiträge reduziert.

Versicherungspflicht: Diese Regeln gelten für Studentinnen und Studenten

Allerdings gelten für Studierende etwas andere Regelungen. Ab einem Einkommen von 505 Euro – bzw. 538 Euro bei Ausübung eines Minijobs – sind Hochschüler nicht mehr kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert. Sie müssen sich eigenständig kranken- und pflegeversichern – in der Regel über den ermäßigten Beitrag für Studenten in der gesetzlichen Krankenkasse. Für sie fallen daher keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung an, wenn

  • sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten,
  • die Wochenarbeitszeit zwar über 20 Stunden liegt, aber die Arbeit nur am Wochenende, abends oder nachts ausgeführt wird,
  • mehrfach befristete Beschäftigungen von mehr als 20 Stunden pro Woche die 26-Wochen-Grenze oder 182 Kalendertage innerhalb eines Jahres nicht überschreiten.

Bei einem Gehalt über der Minijob-Grenze haben Studenten außerdem Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese sind im Übergangsbereich reduziert. Je nach der Höhe des Lohns steigt der Rentenbeitrag der Studenten gleitend bis auf den vollen Beitragssatz von maximal 9,3 Prozent.

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Was bedeutet ein Midijob für Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber erhalten Sie trotz Übergangsbereich bei der Rentenversicherung keine Beitragsminderung. Sie zahlen ab einem Gehalt über der Minijob-Grenze bereits den vollen Beitrag von 9,3 Prozent.

Anders sieht es bei den Sozialversicherungsabgaben aus. Hier bringt der Midijob geringe finanzielle Vorteile. Denn während Arbeitgeber für einen Minijob eine Pauschale von knapp 28 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen bezahlen, belaufen sich die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung bei einem Midijob auf nur rund 20 Prozent.

Einen Mehraufwand gibt es aber doch: Arbeitgeber müssen gegenüber den Versicherungsträgern sowohl das tatsächliche Arbeitsentgelt als auch die reduzierte Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmer, teilweise auch "fiktiver Verdienst" genannt, angeben.

Das sollten Sie wissen:
Anders als bei Minijobs läuft das Melde- und Beitragswesen bei Midijobs nicht über die Minijob-Zentrale, sondern über die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Die besondere Midijob-Regelung gilt nicht für bestimmte Personenkreise wie Auszubildende, Praktikanten oder Teilnehmer an dualen Studiengängen.

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