Zwei junge Männer arbeiten in einem Versandlager
Beschäftigung von Studierenden

Minijobs für Studenten: flexibel und zeitlich unbegrenzt

Lesedauer unter 1 Minute

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Viel los in Ihrer Firma? Aber immer nur zu bestimmten Zeiten, wie abends oder an den Wochenenden? Dann lohnt es sich, Studenten als Minijobber einzustellen, die zu Stoßzeiten aushelfen.

Regelmäßige Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs

Bei diesem Modell der sogenannten geringfügigen Beschäftigung zahlen Sie ein monatliches Entgelt innerhalb der Minijob-Grenze. Eine zeitliche Begrenzung für die wöchentliche Arbeitszeit wie bei Werkstudentenjobs gibt es bei Minijobs, die neben dem Studium ausgeübt werden, nicht. Aber: Auch Studenten mit Minijobs haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Die maximale Arbeitszeit pro Monat ermitteln Sie, indem Sie die Minijob-Grenze durch den Mindestlohn teilen.

Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen für Studenten-Minijobs an?

Für Studenten fallen bei einem Minijob keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Lediglich für die Rentenversicherung müssen Ihre Minijobber Beiträge zahlen, von denen sie sich aber befreien lassen können.

Sie als Arbeitgeber zahlen Pauschalbeiträge – für die Krankenversicherung sind das 13 Prozent und für die Rentenversicherung 15 Prozent. Außerdem führen Sie pauschal zwei Prozent als Steuer an das Finanzamt ab.

Studierende, die auf Minijob-Basis bei Ihnen tätig und 25 Jahre oder jünger sind, können übrigens problemlos in der kostenfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern: Ist das möglich?

Grundsätzlich kann Ihre studentische Aushilfskraft neben dem Minijob bei Ihnen auch noch weitere Minijobs ausüben. Allerdings darf der Verdienst dieser Minijobs die geltende monatliche Minijob-Grenze nicht überschreiten, da ansonsten alle Jobs versicherungspflichtig werden. Erkundigen Sie sich deshalb, ob Ihr Minijobber noch bei einer anderen Firma geringfügig beschäftigt ist.

Hinweis:
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre studentischen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen. Melden Sie den Minijob nicht an, handeln Sie ordnungswidrig und können dafür empfindliche Geldbußen kassieren.

Weiterführende Informationen