Internationale Beschäftigung

Beschäftigung im In- und Ausland: Wenn Mitarbeitende international tätig sind

Gut ausgebildete Fachkräfte sind weltweit gesucht. Wir unterstützen Sie im Wettbewerb um die besten Talente - mit fachlichen Informationen und kompetenter Beratung. Was gilt für ins Ausland entsandte Arbeitnehmende und Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland? Erfahren Sie, welche Regeln im zwischenstaatlichen Versicherungsrecht zu beachten sind.

Saisonarbeitskräfte beschäftigen

Nicht alle Saisonaushilfen aus dem Ausland sind sozialversicherungspflichtig. Ob ausländische Saisonarbeitskräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind oder nicht, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Wir erklären Ihnen, in welchen Fällen Versicherungspflicht eintritt und wann keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen. 

Mitarbeiter ins Ausland entsenden

In Zeiten der zunehmenden Globalisierung entsenden viele Unternehmen Ihre Beschäftigten für eine befristete Zeit ins Ausland. Dabei müssen länderspezifische Vorschriften berücksichtigt werden. Welche das sind und welche Auswirkungen eine Arbeit im Ausland auf die Krankenversicherung der Beschäftigten hat, erfahren Sie auf der folgenden Seite. 

Fachkräfte aus dem Ausland einstellen

Wenn Sie ausländische Fachkräfte in Ihrem Unternehmen einstellen möchten, gibt es einige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Auch bei der Sozialversicherungspflicht gibt es einige Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Regeln.  

Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen

Welche Möglichkeiten gibt es für ukrainische Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt? Was sollten Firmen bei der Einstellung beachten? Tipps zum Thema Beschäftigungsverhältnis, Sozialversicherungsmaßnahmen und was Sie in Hinblick auf das Arbeitsrecht beachten sollten. 

Hilfen aus Osteuropa legal beschäftigen

Wer eine ausländische Betreuungskraft beschäftigt, sollte die gesetzlichen Vorgaben kennen. Darauf sollten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen achten, um die Betreuung rechtssicher zu gestalten. 

Arbeitgeber mit Firmensitz im Ausland

Arbeitnehmende, die in Deutschland beschäftigt werden, sind grundsätzlich in der deutschen Sozialversicherung versichert. Als Firma mit Sitz im Ausland gilt es dabei Einiges zu beachten.