Urlaub, Krankheit, Sonderaufträge? Dann schlägt die Stunde der Aushilfen.
Für diese Mitarbeiter auf Zeit gelten spezielle Regeln.
- Unter bestimmten Voraussetzungen sind keine Beiträge zu zahlen.
- Ein Aushilfsjob kann nur dann versicherungsfrei bleiben, wenn er nicht berufsmäßig ausgeübt wird.