Fallen Lohnausfallkosten an, bekommen Arbeitgeber im Zuge des Umlageverfahrens Aufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) erstattet. Dafür zahlen sie einen Umlagebeitrag.
Was müssen Sie bei den einzelnen Umlageverfahren beachten?
Wie müssen Sie eine Erstattung beantragen?
Welche wichtigen Fragen können Sie schon im Vorfeld klären?
Die Themen im Einzelnen
Umlageverfahren U1
Durch das Umlageverfahren U1 erhalten Kleinunternehmen Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstattet.