Sozialversicherungsrecht

Geringfügige Beschäftigung: Gehalt und Dauer

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Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Gemäß § 8 SGB IV liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt 538 Euro im Monat regelmäßig nicht übersteigt (= geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder wenn die Beschäftigung aufgrund einer zeitlichen Begrenzung eine bestimmte Dauer (drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) nicht überschreitet (= kurzfristige Beschäftigung). Es besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Unterschied: geringfügige Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung

Während die kurzfristige Beschäftigung auch in der Rentenversicherung versicherungsfrei ist, unterliegt die geringfügig entlohnte Beschäftigung der Rentenversicherungspflicht. Allerdings ist eine Befreiung auf Antrag möglich.

Geringfügige Beschäftigung: Wann müssen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden?

Die Unterscheidung, ob es sich bei der zu beurteilenden Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, ist auch insbesondere deshalb von Bedeutung, weil das Unternehmen bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (13 %) und zur Rentenversicherung (15 %) sowie einen Pauschalsteuersatz (2 %) zu zahlen hat.

Solange keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, zahlen Arbeitnehmende den Differenzbetrag zum aktuellen allgemeinen Beitragssatz in der Rentenversicherung (18,6 %) in Höhe von 3,6 %. Bei der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung sind die Pauschalbeiträge nicht zu leisten.

Für Minijobs im Haushalt gilt das Haushaltsscheckverfahren. Weitere Einzelheiten zu geringfügigen Beschäftigungen finden Sie in den Geringfügigkeitsrichtlinien.

Symbol eines Buchs mit einer Leuchte und dem Wort Praxistipp

Beispiel
01.12.21 bis 31.03.22
Keine Vorbeschäftigung
Die Beschäftigung vom 01.12.21 bis 31.03.22 ist versicherungspflichtig, da das Beschäftigungsverhältnis als Einheit anzusehen ist.
Die Beschäftigungsdauer beträgt mehr als drei Monate

Abgaben und Meldepflichten prüfen

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