Sozialversicherungsrecht

Beitragsgruppenschlüssel und Beitragsgruppen

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Was sind Beitragsgruppenschlüssel?

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen zur Sozialversicherung und im Insolvenzgeld verschlüsselt, sodass in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist. Keine Beitragspflicht wird mit der Ziffer 0 ausgewiesen.

Welche Beitragsgruppenschlüssel gibt es?

Die nachfolgenden Schlüssel entsprechen den Vorschriften der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV). Einige Gehaltsabrechnungsprogramme verwenden jedoch eigene Schlüssel. Die von diesen Programmen maschinell erstellten Meldungen an die Sozialversicherungsträger tragen dann die den DEÜV-Vorschriften entsprechenden Schlüssel.

Beitragsgruppe Krankenversicherung

0   kein Beitrag
1   allgemeiner Beitrag
3   ermäßigter Beitrag
4   Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (gilt nur für die landwirtschaftliche Beschäftigung)
5   Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung
6   Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte
9   Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung – Firmenzahler

Beitragsgruppe Rentenversicherung

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3   halber Beitrag
5   Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Beitragsgruppe Arbeitsförderung

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1   voller Beitrag
2   halber Beitrag

Beitragsgruppe Pflegeversicherung

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2   halber Beitrag

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel „0” oder „9” verwendet wird – immer mit „1“ oder „2“ zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel „0“ kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.

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