Auf einem Tisch liegt Informations-Material und drei Stifte.
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Anträge und Formulare für Firmenkunden: Von Beitragsnachweis bis Umlageverfahren

Lesedauer unter 3 Minuten

Sie benötigen einen Antrag oder eine Bescheinigung? Dann laden Sie hier das passende Dokument herunter.

A1-Entsendebescheinigung

Die A1-Bescheinigung für Entsendungen ins Ausland müssen Sie elektronisch beantragen. Das erfolgt entweder über ein gängiges Lohnabrechnungsprogramm, das den Antrag integriert hat, oder alternativ über die elektronische Ausfüllhilfe sv.net. Die A1-Entsendebescheinigung stellen wir Ihnen dann innerhalb von drei Arbeitstagen auf elektronischem Weg zur Verfügung.

Beitragsnachweise und Meldungen

Ihre DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise übermitteln Sie komfortabel per Systemsoftware an uns. Vorteil des maschinellen Verfahrens: eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Papiervordrucke und andere Datenträger können wir leider nicht entgegennehmen.

Für die Übermittlung steht Ihnen die Software sv.net zur Verfügung. Eine Übersicht zu den Varianten von sv.net finden Sie auf der Internetseite der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

Gesetze, Dokumente & Rundschreiben

Wichtige Gesetze, Dokumente und Rundschreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter Gesetze, Dokumente & Rundschreiben.

Haushaltsscheckverfahren

Arbeitgeber im Privathaushalt müssen eine Haushaltshilfe mittels Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck besteht aus drei Belegen, die Arbeitgeber und Minijobber unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale sendet der Arbeitgeber entsprechend zu.

Weitere Hinweise liefert die Minijob-Zentrale. Dort finden Sie auch den passenden Online-Vordruck, den Sie direkt am Bildschirm ausfüllen können.

SEPA-Lastschriftmandat

Ab dem ersten 1. Februar 2014 müssen alle Überweisungen und Lastverfahren nach einem neuen einheitlichen Verfahren abgewickelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt somit die alte Einzugsermächtigung. Erteilen Sie uns als Kontoinhaber Ihr Einverständnis, dass wir als Zahlungsempfänger Geld von Ihrem Konto einziehen dürfen, so werden wir zum nächsten Fälligkeitstermin die Kontobelastung vornehmen.

Umlageverfahren

Anträge auf Erstattung zum Aufwendungsausgleichsgesetz können nur noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder systemunterstützten Ausfüllhilfen übertragen werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie benötigen einen Nachweis, dass Ihre Beiträge fristgerecht bezahlen werden, z. B. für einen öffentlichen Auftrag? Dann können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie als Datensatz.

Die Möglichkeit zur Beantragung über das neue SV-Meldeportal wird voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2024 möglich sein.

Sollten Ihnen die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie sich gerne bei uns melden: entweder telefonisch unter 0800 3330 505 oder per E-Mail.

Vergabe einer Zahlstellennummer

Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt ab dem 01.01.2018 ausschließlich elektronisch. Hierzu können Sie die kostenlose Ausfüllhilfe sv.net nutzen. Die darin erfassten Daten werden anschließend zentral durch die ITSG   GmbH geprüft. Von dort erhalten Sie im Anschluss postalisch und elektronisch weitere Informationen bzw. Ihre Zahlstellennummer.

Weitere Formulare

Sie benötigen ein Formular, das hier nicht aufgeführt ist? Wenden Sie sich einfach an die nächstgelegene Geschäftsstelle. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.