Ein älterer Mann wird von einer Betriebsärztin geimpft
Coronavirus

Coronaimpfung für Beschäftigte: Diese Möglichkeiten können Betriebe nutzen

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Auch Betriebsärzte und -ärztinnen können sich an der Impfung gegen das Coronavirus beteiligen. Was müssen Sie als Firma beachten, wenn Sie Ihre Beschäftigten direkt am Arbeitsplatz impfen möchten? Wie funktioniert die Verteilung des Impfstoffs? Und wer kommt für die Kosten auf? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Die Gesundheit der Beschäftigten ist die wichtigste Voraussetzung, damit Unternehmen funktions- und leistungsfähig sind. Die Corona-Pandemie stellt die betriebliche Gesundheitsförderung dabei vor ganz neue Aufgaben. Mit Tests und Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer Ansteckung und Erkrankung minimiert werden. Impfungen können daher ein weiterer Weg sein, um den regulären Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten. Damit Beschäftigte hierbei informiert entscheiden können, ist es wichtig, dass Arbeitgeber Möglichkeiten zur Aufklärung und Kommunikation bereitstellen.

Welche Ärzte dürfen die Impfung gegen Corona anbieten?

In vielen Firmen wird bereits eine Impfung für Beschäftigte angeboten. Denn seit dem Sommer 2021 beteiligen sich auch Betriebsärzte und -ärztinnen flächendeckend an den Corona-Impfungen. Laut Coronavirus-Impfverordnung dürfen alle Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" eine Corona-Impfung anbieten. In Frage kommen außerdem Ärzte und Ärztinnen, die an ein Impfzentrum angegliedert sind sowie Hausärzte, die Firmenbesuche machen.

Welche Voraussetzungen müssen die Betriebsärzte erfüllen?

Wichtig ist, dass Betriebsärzte ihre Daten täglich an das Robert-Koch-Institut (RKI) melden, damit dort die Impfungen erfasst werden können. Die Anzahl der erbrachten Impfungen muss außerdem zu Abrechnungszwecken über die Online-Portale der Kassenärztlichen Vereinigungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt werden.

Hierfür wurden spezielle Internetportale eingerichtet, die eine Schnittstelle zum Impfquoten-Monitoring bedienen, z. B. die Softwarelösungen der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM Selekt), der Bertelsmann Arvato (Impfplattform), der EnVita.One (Das digitale Impfzentrum) und der Siemens Healthineers (Vaccelent). Zu den Daten, die digital übermittelt werden, gehören unter anderem der Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung) sowie die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Chargennummer).

Was ist bei der Erst- und Zweitimpfung zu beachten?

Erst- und Folgeimpfungen sollen laut Bundesministerium für Gesundheit durch dieselbe Stelle erfolgen – also beide beim Betriebsarzt oder im Impfzentrum bzw. in der Vertragsarztpraxis. Dies ist essenziell, um die komplexe Planung bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen bestmöglich zu gewährleisten.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb eine Impfung anbieten, ist somit auch der Termin für die Folgeimpfung mit einzuplanen und entsprechend über den Betriebsarzt zu organisieren. Die Beschäftigten können für die Zweitimpfung nicht an ein Impfzentrum oder den Hausarzt verwiesen werden?

Wer kommt für die Kosten der Impfungen auf?

Der Impfstoff sowie die Verbrauchsmaterialien der Präventionsmaßnahme werden vom Bund bezahlt. Auf Arbeitgeber kommen somit keine zusätzlichen Kosten zu. Die Betriebsärzte werden dabei in derselben Höhe wie Vertragsärzte über den Bund vergütet. Nach derzeitigem Stand können Betriebsärzte die Impfstoffe über die Apotheken beziehen.

Die konkreten Bestimmungen sind jeweils in der aktuellen Fassung der Coronavirus-Impfverordnung zu finden. Die Abrechnung der ärztlichen Leistung – sofern diese von den Betriebsärzten abgerechnet werden können und nicht anderweitig bereits vergütet werden – erfolgt über ein einfaches Online-Portal der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), in deren Bezirk der Betriebsarzt seinen bzw. die Betriebsärztin ihren Sitz hat. Dort ist eine einmalige Registrierung erforderlich, um das Portal nutzen zu können. Nach Registrierung können Betriebsärzte einfach die Summe der in einem bestimmten Monat erbrachten Impfungen eingeben und so abrechnen.

Über wen erhalten Betriebsärzte den Impfstoff?

Alle in einem Betrieb angestellten Mediziner (Werksärzte), Betriebsärzte eines überbetrieblichen Dienstes sowie freie Betriebsärzte, die für Unternehmen Impfungen anbieten möchten, können bei ihrer Apotheke vor Ort den Impfstoff bestellen. Die Bestellungen erfolgen jeweils standortbezogen und müssen auf einem blauen Privatrezept in der Apotheke eingehen.

Wie bei den Kassenärzten müssen die Impfstoffe auf den Rezepten dosisbezogen und impfstoffspezifisch bestellt werden. Grundsätzlich ist kein Direktvertrieb von den Impfstoffherstellern und kein Direktvertrieb über den pharmazeutischen Großhandel geplant. Unternehmen und Betriebsärzte, die eine zentrale Bezugsapotheke haben, aber an mehreren Standorten in Deutschland impfen, müssen sicherstellen, dass ihre Bezugsapotheke entweder deutschlandweit sicher liefern kann oder sich weitere regionale Apotheken zur Belieferung der Standorte suchen, an denen geimpft werden soll. 

Bezüglich der Impfstoffbeschaffung ist ungefähr mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit zu rechnen. So müssen beispielsweise Impfstoffe, die in der Woche ab dem 21. Juni 2021 verimpft werden sollen, bis zum 10. Juni 2021 bei einer Apotheke vor Ort bestellt werden. Sie sollten daher frühzeitig mit einer Interessensabfrage für einen Impftermin starten. 

Wer kann sich über die Firma impfen lassen?

Generell gilt: Mit einer Impfung kann man nicht nur sich selbst sondern auch andere Personen im privaten und betrieblichen Umfeld schützen. Berufstätige erhalten nun eine zusätzliche Möglichkeit, ein Impfangebot zu bekommen. Bundesweit wurde die Impfpriorisierung am 7. Juni mit Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aufgehoben. Damit ist bei Impfungen in Betrieben auch keine offizielle Impfreihenfolge mehr zu beachten.

Wie können Arbeitgeber ihre Beschäftigten unterstützen?

Sie möchten Ihre Beschäftigten zum Thema Corona-Impfung informieren? Oder Sie planen eine Impfung in Ihrem Betrieb? Wir unterstützen Sie und begleiten Sie dabei, Informationsdefizite abzubauen und innerbetrieblich aufklären. Auf unserer Website finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Impfen, die Sie für Ihre Kommunikation nutzen können. Außerdem stellen wir Ihnen ein Infoplakat zur Verfügung, dass Sie ausdrucken und aushängen oder digital an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterleiten können.

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