Eine Frau und Berufstätige in einer Lagerhalle
Work-Life-Balance

Berufskrankheiten: Anerkennung und Vorbeugung

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Dr. med. Utta Petzold (Dermatologin, Allergologin, Phlebologin bei der Barmer)

Ob Maurer, Floristin, Bäcker oder Krankenpflegekraft – viele Berufe können auf Dauer krank machen und häufiger als andere zur vorzeitigen Rente führen. Doch nicht jede Krankheit, die durch die Arbeit entsteht, ist automatisch eine Berufskrankheit.

Berufskrankheiten nehmen in Deutschland weiter zu. Laut statistischem Bundesamt geben vor allem Dachdecker, Maurer, Floristen/Gärtner, Bäcker oder Krankenpfleger ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig auf und erhalten eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente. Hierfür muss die Krankheit jedoch offiziell in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sein.

Die Liste der Berufskrankheiten

Rund 80 Krankheiten zählt die Liste aktuell. Auf Empfehlung eines medizinischen Sachverständigenrats kommen immer wieder welche hinzu.

Die häufigste anerkannte Berufskrankheit ist die Lärmschwerhörigkeit, von der  Bauarbeiter oder Beschäftigte in der Forstwirtschaft betroffen sind.

Die meisten Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit werden jedoch zu Hauterkrankungen gestellt, zum Beispiel von Friseuren oder Gärtnern. Weitere typische Berufskrankheiten sind Asbestose (Erkrankung der Lunge durch asbestfaserhaltigen Staub) oder durch Asbest ausgelöster Lungenkrebs und Kehlkopfkrebs. Aber auch allergische Atemwegserkrankungen, die durch das Einatmen von Staub oder chemischen Stoffen ausgelöst werden – wie es bei Bäckern, Tischlern oder Floristen vorkommt.

Dachdecker und Fliesenleger müssen hingegen eher mit chronischen Schädigungen der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke rechnen. Zu den häufigen Berufskrankheiten zählen zudem Infektionskrankheiten wie Hepatitis A oder Hepatitis B oder Tuberkulose, an denen sich Ärzte und Pflegekräfte durch den Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten anstecken.

Berufskrankheiten vorbeugen

Schon beim Verdacht auf eine Berufskrankheit können Unfallversicherung und Arbeitgeber vorbeugende Maßnahmen ermöglichen, die über den allgemeinen Arbeitsschutz hinausgehen – und so eine Berufskrankheit möglicherweise dauerhaft verhindern. Wirksame Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz, die dabei helfen können, eine Berufskrankheit zu vermeiden, sind:

  • Auf Arbeitsschutzvorschriften für den jeweiligen Beruf achten
  • Lärm- und Gehörschutz verwenden
  • Hygienemaßnahmen anwenden
  • Gegen Infektionskrankheiten impfen lassen
  • Arbeitsplatz ergonomisch gestalten
  • Regelmäßige, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Anerkennung als Berufskrankheit

Damit eine Krankheit anerkannt wird, muss sie nicht nur in der Berufskrankheiten-Liste stehen. Es muss auch ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Arbeit nachgewiesen werden, was in einigen Fällen schwierig sein kann. Wer den Verdacht hat, dass seine Erkrankung eine arbeitsbedingte Ursache hat, sollte sich Rat beim Facharzt oder Arbeitsmediziner einholen. Die Ärzte melden den Verdacht bei der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Auch die Barmer gibt entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger weiter.

Als Arbeitgeber können Sie den Verdacht natürlich auch Ihrer Berufsgenossenschaft  bzw. Unfallkasse melden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv).

Obwohl psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout zu den häufigsten Erkrankungen bei Beschäftigten zählen, sind sie keine Berufskrankheiten.

Literatur