Eine junge Ärztin spricht mit einem jungen Patienten
Gesundheitsmanagement

Impfungen im Betrieb – so lässt sich die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden wirkungsvoll schützen

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Tanja Fath (Apothekerin bei der Barmer)

Schutzimpfungen und die Einhaltung von Hygieneregeln sind besonders in der kalten Jahreszeit sehr gute Möglichkeiten, um krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden. Die Barmer unterstützt Sie als Unternehmen bei der Planung und Umsetzung konkreter Vorsorgeangebote wie Gesundheitstagen und Impfungen im Betrieb.

Jeden Herbst und Winter hat der Schutz vor Erkältungen und Co. eine besondere Bedeutung. Trifft z. B. eine Grippewelle mit Corona zusammen, stellt das Betriebe und Beschäftigte oft vor große Herausforderungen. Als Unternehmen sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Grippeimpfung im Betrieb anzubieten. Trotzdem erwarten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade im Herbst, dass ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um das Risiko für eine Erkrankung zu minimieren. Nicht zu vergessen: Die jährliche Grippe verursacht in Deutschland jedes Jahr volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe und führt zu vielen Todesfällen.

Mit Vorsorgemaßnahmen Arbeitsausfälle verhindern

Die in vielen Betrieben bekannten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind so etwa auch zur Vermeidung der Influenza hilfreich. Denn auch die Grippe ist eine akute Erkrankung der Atemwege, die durch Viren verursacht wird. Zu den wirksamen Hygienemaßnahmen zählen zum Beispiel: Desinfektionsmittel, ausreichend Abstand, regelmäßiges Lüften oder gesundes Obst.

Vorsorge in- und außerhalb der Erkältungszeit: Investieren Sie jetzt in die Gesundheitsförderung. Mit den passenden Präventionsmaßnahmen können Sie als Firma zur Vorbeugung von Erkrankungen und Arbeitsausfällen beitragen. Die Barmer unterstützt Sie.

Gefährdete Risikogruppen besonders schützen

Grundsätzlich empfiehlt es sich für Unternehmen, Beschäftigte mit Vorerkrankungen oder besondere Risikogruppen in den Fokus zu nehmen. Die Mitarbeitenden können sich hierzu etwa vom Betriebsarzt beraten lassen und dabei erfahren, welche besonderen Gefährdungen es z. B. wegen einer vorhandenen Belastung oder individuellen Veranlagung gibt und und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen empfehlen.

Wer sollte sich gegen die Grippe impfen lassen? Eine grundsätzliche Empfehlung gibt die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) auf ihrer Website. Zur besonders gefährdeten Risikogruppe zählen demnach: geschwächte oder chronisch kranke Menschen, Personen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere und Menschen, die beruflich viel mit anderen Menschen in Kontakt sind. Die Barmer geht noch einen Schritt weiter: Alle Versicherten können sich unabhängig vom Alter und sonstigen Risikofaktoren gegen die Grippe impfen lassen.

So organisieren Sie eine Schutzimpfung im Betrieb

Die beste Zeit für die Grippeimpfung ist im Herbst. Aber auch eine spätere Impfung kann noch sinnvoll sein. Die Erfahrung zeigt, dass die Impfquote unter Arbeitnehmenden höher ist, wenn Sie als Arbeitgeber die Impfung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin anbieten. Aber nicht nur ein Impfangebot gegen Grippe ist am Arbeitsplatz möglich. Auch die Impfung gegen weitere Infektionskrankheiten kann vom Arbeitgeber unterstützt werden.

Organisieren Sie z. B. für Ihre Mitarbeitenden einen Impftag im Betrieb. Durch eine Interessensabfrage im Vorfeld lässt sich die benötigte Impfstoffmenge ermitteln. Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt kann den Impfstoff dann in einer Apotheke bestellen. Mitarbeitende bringen am Impftag einfach ihren Impfpass mit. So ist die Impfung schnell und unkompliziert möglich – ohne extra Wege in die Hausarztpraxis und ohne Wartezeiten.

So unterstützt Sie die Barmer bei Impfungen im Betrieb

Ihre Betriebsärztin oder Ihr Betriebsarzt kann die Impfung ganz bequem mit der Barmer abrechnen, wenn sie bzw. er sich in einen der folgenden Verträge eingeschrieben hat. Die Versichertendaten werden einfach per Kartenlesegerät eingegeben und zur Abrechnung an die Barmer übertragen.

Über die beiden Verträge können übrigens auch viele andere Impfungen abgerechnet werden, auf die Versicherte einen Anspruch nach der Schutzimpfungs-Richtlinie haben, wie beispielsweise Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und FSME.

Sie benötigen Informationen zum Grippeschutz im Betrieb? Unsere Experten beraten Sie gerne zum Thema Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung.

Hier können sich Beschäftigte individuell impfen lassen

Sollten Sie keine betriebliche Grippeschutzimpfung im Betrieb anbieten, können sich Berufstätige und ihre Familienangehörigen auch in ihren Arztpraxen oder über das örtliche Gesundheitsamt impfen lassen. Alle Versicherte der Barmer über 18 haben außerdem die Möglichkeit, sich in der Apotheke impfen zu lassen. Hier finden Sie eine Auswahl der teilnehmenden Apotheken.