Reichen Sie die Unterlagen zu den in Anspruch genommenen Leistungen, also die ärztlichen Verordnungen und Rechnungen, bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei uns ein.
Ausnahme: Für die Erstattung für Osteopathie bei Neugeborenen dürfen Rechnung und Verordnung nicht später als drei Monate nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung bei der Barmer eingehen.
Unser Tipp: Wenn Sie ein E-Rezept für Medikamente erhalten, benötigen wir für die Erstattung einen Ausdruck des E-Rezepts von Ihrem Arzt oder der Apotheke.
Die Unterlagen können Sie ganz bequem über das Barmer Benutzerkonto oder die Barmer-App einreichen oder alternativ per Post zuschicken oder in der Geschäftsstelle abgeben.