Eine gute Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist wichtig für eine erfolgreiche Behandlung.
Ihr Recht auf Information und Aufklärung
Ihre Angaben helfen Ihrem Arzt bzw.beziehungsweise Ihrer Ärztin, die Ursachen für Ihre Beschwerden oder Ihre Erkrankung herauszufinden. Doch auch Sie haben über den gesamten Verlauf der Behandlung das Recht auf eine ausführliche Aufklärung und Beratung.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin sollte Sie verständlich, umfassend und rechtzeitig über die Diagnose und Therapie informieren. Bei stationärer Behandlung sollte die Aufklärung grundsätzlich spätestens einen Tag vor der Operation, bei ambulanter Behandlung spätestens am Tag des Eingriffs erfolgen.
Der Inhalt der Aufklärung richtet sich nach der konkreten Maßnahme. Zu dieser Aufklärungspflicht gehört unter anderem, Sie über mögliche Risiken, Erfolgschancen, Behandlungsalternativen und die Auswirkungen der Behandlung auf Ihren Alltag sowie deren Kosten zu informieren. Je intensiver diese Beratung ausfällt, umso leichter können Sie abwägen, entscheiden und letztlich in eine Behandlung einwilligen.
Dokumentation und Einsichtsrecht in die Patientenakte
Ärzte sind dazu verpflichtet, die Behandlung zu dokumentieren. Die Dokumentation enthält zum Beispiel die wesentlichen Behandlungsschritte sowie Angaben zu verordneten Medikamenten und Heilmitteln.
Sie oder eine von Ihnen ermächtigte Person haben das Recht, Ihre Krankenakte einzusehen und zu kopieren. Hierfür können Ihnen allerdings Kosten berechnet werden.
Im Falle einer Praxisauf- und -übergabe ist eine Weitergabe der Patientenakte an den Nachfolger oder die Nachfolgerin nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Röntgenbilder sind hingegen Eigentum des Arztes bzw. der Ärztin. Wenn Sie Abzüge der Röntgenbilder möchten, so wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen diese sicherlich anfertigen lassen. Hierfür können Ihnen jedoch recht hohe Kosten berechnet werden. Als preiswertere Variante können Sie ggf. um Kopien auf einem Datenträger bitten.
Datenschutz und Schweigepflicht
Ihre Patientendaten sind wichtige persönliche Daten, die es zu schützen gilt. Ärztinnen, Ärzte und andere Angehörige eines Heilberufes unterliegen einer Schweigepflicht. Eine Weitergabe Ihrer Patientendaten ist nur dann möglich, wenn Sie den Arzt bzw. die Ärztin von dieser Schweigepflicht entbinden.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin darf lediglich notwendige Informationen an Ihre Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeben. Ihre Daten werden hier vertraulich behandelt.
Textnachweis
- Autor: Barmer Internetredaktion
- Qualitätssicherung: Volker Neumann (Abteilung Ambulante Versorgung)
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