Probezeit
In der Probezeit überprüft der Betrieb Verhalten und Potenzial der Neuen. Umgekehrt sollen Auszubildende überlegen, ob der gewählte Beruf wirklich zu ihnen passt. Während der Probezeit greift kein Kündigungsschutz.
Hier lesen Sie Details zur Probezeit:
Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Grundsätzlich gilt: Hat die/der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung in dem betreffenden Betrieb bereits gearbeitet, so lässt sich diese Zeit nicht auf die Probezeit anrechnen.
Denn: Ein Arbeitsverhältnis ist von anderer Qualität als eine Berufsausbildung.
Ausnahme: War die/der Auszubildende unmittelbar vor Beginn der Ausbildung als Praktikant/in im ausbildenden Betrieb beschäftigt, so gilt die Praktikantenzeit bereits als Ausbildungszeit mit der Folge, dass die Probezeit während der Praktikantentätigkeit läuft.