Ein Aushilfsjob kann nur dann versicherungsfrei bleiben, wenn er nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Angesprochen sind also Schüler, Studenten, Hausfrauen und Rentner.
Nicht selten treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine Verlängerung des Aushilfsjobs über drei Monate hinaus erforderlich machen. Oder auch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Beiträge sind für Ihre versicherungsfreien Aushilfskräfte nicht zu zahlen. Geringfügig Beschäftigte, ob Teilzeitarbeit oder Aushilfe, müssen aber vom Betrieb gemeldet werden.